Schutzrelais-Systeme

Zuverlässiger Echtzeitschutz und -steuerung für kritische Stromversorgungssysteme. Gewährleisten Sie die Betriebssicherheit, minimieren Sie Ausfallzeiten und erhalten Sie die Systemintegrität mit unseren fortschrittlichen Schutzrelais-Systemen.

Erregersysteme

Präzise Spannungsregelung für eine zuverlässige Generatorleistung. Unsere Erregersysteme bieten eine genaue und reaktionsschnelle Steuerung der Generatorfeldspannung, um Stabilität, Zuverlässigkeit und optimale Leistung unter allen Betriebsbedingungen sicherzustellen.

Spannungsregler

Konstante, stabile Spannungsregelung für Generatoren und Stromversorgungssysteme. Unsere Spannungsregler gewährleisten eine präzise Ausgangsspannung, schützen die Geräte, verbessern die Stromqualität und sichern die Systemstabilität.

Generatorsteuerungen

Unsere Generatorsteuerungssysteme bieten umfassende Kontrolle über Motor- und Generatorfunktionen und sorgen für zuverlässige Automatisierung, Schutz und Überwachung Ihrer Systeme.

Software

Moderne digitale Geräte bieten eine Vielzahl konfigurierbarer Einstellungen, um unterschiedlichen Anwendungsanforderungen gerecht zu werden. Bei der Vielzahl an Parametern und Funktionen ist eine benutzerfreundliche Oberfläche entscheidend. Schutzrelais und digitale Geräte nutzen fortschrittliche Algorithmen und Filtertechniken, um präzise Echtzeitentscheidungen zu treffen.

Maßgeschneiderte Transformatoren

Auftragsgefertigte Transformatoren für spezielle Energieanwendungen. Unsere maßgeschneiderten Transformatoren werden entwickelt und gefertigt, um Ihre genauen elektrischen, mechanischen und umweltbedingten Anforderungen zu erfüllen.

Zubehör

Wichtige Zubehörteile zur Optimierung und Vervollständigung Ihres Stromversorgungssystems. Steigern Sie Leistung, Zuverlässigkeit und Flexibilität Ihrer Energieanlagen mit unserem vollständigen Zubehörsortiment.

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Handbücher

Finden Sie Bedienungsanleitungen, Protokollhandbücher, Schnellstartanleitungen, Firmware-/Software-Änderungsprotokolle und mehr.

Zertifizierungen

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Software

Entdecken Sie unsere BEST-Software-Suite, Konfigurationsdateien, Modbus-TCP-Discovery und mehr.

Vorlagen

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Anwendungen

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Zeichnungen

Zeichnungen umfassen Produktzeichnungen, Zeichnungen von Montagezubehör und mehr.

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Fallstudien

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Basler University

Universität Basel

An der Universität Basel finden Sie eine Vielzahl von Schulungsressourcen – von Präsenzschulungen für Kunden über virtuelle Lernangebote und kursergänzende Veranstaltungen mit Dozenten bis hin zu On-Demand-Videos.

Präsenzschulung

Unsere erfahrenen Dozenten bieten Live-Schulungen zu unseren Produkten und Dienstleistungen an.

E-Learning

Unsere Online-Webinare ermöglichen es Ihnen, Live-Kurse unter der Leitung eines Basler-Dozenten bequem von zu Hause oder vom Büro aus zu besuchen.

Auf Abruf

Unsere Bibliothek mit On-Demand-Videos ermöglicht es Ihnen, in Ihrem eigenen Tempo zu lernen. Wählen Sie Ihr gewünschtes Thema und lernen Sie ganz nach Ihrem Rhythmus.

Maßgeschneiderte Schulung

Wir bieten anpassbare Schulungsprogramme, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob Sie das Verständnis für bestimmte Systeme vertiefen, Ihre Fähigkeiten zur Fehlersuche verbessern oder neue Mitarbeitende in Best Practices schulen möchten – wir entwickeln gemeinsam ein Programm, das zu Ihren Zielen passt. Die Schulungen können bei Ihnen vor Ort oder bei uns durchgeführt werden.

24/7 Technischer Support

Technischer Telefonsupport ist rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, verfügbar.

Basler Services

Basler Services, LLC, ehemals E² Power Systems, wurde 2017 von Basler Electric übernommen, um den Kundenbedürfnissen noch besser gerecht zu werden und nahtlose Lösungen sowohl für Produkte als auch für Engineering-Dienstleistungen anzubieten.

Elektrische Systemplanung

Basler Services bietet modernste elektrische Systemplanung und entwickelt Lösungen, die Leistung, Sicherheit und Effizienz optimal auf Ihre individuellen Anforderungen abstimmen. Unsere erfahrenen Ingenieure begleiten Sie durch jede Phase – von der Konzeptplanung und Schutzrelais-Koordination bis hin zu vollständiger Dokumentation und Inbetriebnahmeunterstützung – und gewährleisten so eine zuverlässige, normgerechte elektrische Infrastruktur.

Schlüsselfertige Ingenieurdienstleistungen

Mit umfangreicher Erfahrung in der Umsetzung schlüsselfertiger Projekte bündelt Basler Services Ressourcen, um maßgeschneiderte Installationslösungen anzubieten. Kunden können genau so viel – oder so wenig – in Anspruch nehmen, wie sie möchten, und wählen gezielt die Installationsunterstützungsleistungen aus, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Vor-Ort-Services

Basler Services bietet umfassende Vor-Ort-Services, die darauf ausgelegt sind, Ihre Energieerzeugungssysteme zuverlässig und regelkonform am Laufen zu halten. Von Notfall-Fehlerbehebung und geplanten Wartungen über NERC-Konformitätstests bis hin zu maßgeschneidertem technischem Training – die Ingenieure vor Ort sorgen dafür, dass Ihre Abläufe effizient sind und Ihr Team bestens geschult wird.

Beratung

Basler Services bietet professionelle Beratung, um elektrische Energiesysteme in puncto Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung zu optimieren. Unser Team arbeitet eng mit den Kunden zusammen, analysiert Herausforderungen und liefert maßgeschneiderte, kosteneffiziente Lösungen.

SEGRITY Produkte & Dienstleistungen

Unter der Marke SEGRITY bietet Basler Services Produkte und Dienstleistungen für die Wasserkraftindustrie an. Wir sind spezialisiert auf Woodward-Regler, Wasserkraftregler, Anlagen- und Einheitssteuerungen, digitale Regelalgorithmen sowie die Installation und Inbetriebnahme von Steuerungssystemen.

Über uns

Unser Kernziel ist es, das Leben der Menschen zu verbessern, indem wir hochzuverlässige Lösungen entwickeln, die ihre Lebensqualität steigern.

Standorte

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Qualitätsprogramme und Zertifizierungen

Die Qualitätspolitik von Basler Electric gilt für alle Produktionsstandorte und basiert auf demselben System, das darauf ausgelegt ist, die Anforderungen für den Erwerb der ISO-Zertifizierung zu erfüllen.

Unsere Geschichte

Von den 1940er Jahren bis heute: Basler ist immer innovativ, immer im Wandel.

Karriere

Teil des Basler-Teams zu werden bedeutet, Mitglied eines globalen Energie-Technologieführers zu werden, der die Energiewende in 145 Ländern vorantreibt. Es bedeutet, mit Kunden zusammenzuarbeiten, um einige der komplexesten und geschäftskritischsten Energieherausforderungen zu lösen. Und es bedeutet, für ein Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeitenden und deren Familien wertschätzt.

Veranstaltungen

Sehen Sie unseren Kalender mit Veranstaltungen, Messen und Konferenzen ein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

    1. AKZEPTANZ: Alle Angebote sind dreißig (30) Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet “Verkäufer” die in der Bestellung oder im Vertrag genannte Basler Gesellschaft. “Käufer” bezeichnet das Unternehmen, das das Angebot des Verkäufers annimmt oder in der Bestellung oder im Vertrag genannt wird. Es liegt in der Natur unseres Unternehmens, dass wir für unsere Kunden eine große Anzahl von Aufträgen bearbeiten, von denen viele Bedingungen festlegen, die die hier dargelegten ergänzen oder von diesen abweichen. Individuelle Verhandlungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Kunde zu Kunde unterschiedlich sind, würden unseren Service für alle unsere Kunden ernsthaft beeinträchtigen. Ungeachtet der Bedingungen, die in der Bestellung des Käufers erscheinen können, werden Verkäuferprodukte daher nur zu den hierin enthaltenen Bedingungen zum Verkauf angeboten. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wenn einer oder beide der folgenden Fälle eingetreten sind: Der Käufer erteilt eine Bestellung oder übermittelt anderweitig eine Bestellung an den Verkäufer oder der Käufer nimmt die Lieferung der Produkte an, die der Käufer vom Verkäufer angefordert hat. Die Bedingungen dieses Dokuments gelten unabhängig davon, ob der Käufer diese Bedingungen durch eine schriftliche Bestätigung, stillschweigend oder durch Annahme und Zahlung der Ware im Rahmen dieser Vereinbarung akzeptiert. Das Versäumnis des Verkäufers, den in den Mitteilungen des Käufers enthaltenen Bestimmungen zu widersprechen, gilt nicht als Verzicht auf die Bestimmungen dieses Dokuments, und der Verkäufer lehnt ausdrücklich alle vom Käufer vorgeschlagenen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.
    2. EINHALTUNG VON GESETZEN: Der Verkäufer hält sich nach bestem Wissen und Gewissen an alle staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze, Anordnungen und Vorschriften, die für die Herstellung der bestellten Produkte gelten. Der Käufer verpflichtet sich ebenfalls, alle staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze, Anordnungen und Vorschriften einzuhalten, die auf seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind.
    3. PREISE: Alle angegebenen Preise basieren auf den aktuellen Arbeits-, Rohstoff- und Kaufteilpreisen und werden überprüft und können sich zum Zeitpunkt des Versands ändern, sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2020) der Produktionsstätte oder Versandstelle des Verkäufers, sofern der Verkäufer nichts anderes angibt. Zusätzliche Dienstleistungen werden zu den Standardtarifen des Verkäufers berechnet. Die Preise beinhalten nur die gewöhnliche Inlandsverpackung, sofern nicht anders angegeben. Bei internationalen Sendungen fallen zusätzliche Versandkosten an.
    4. TRANSPORT UND LIEFERUNG: Sofern der Verkäufer nichts anderes angibt, erfolgt die Lieferung ab Werk (Incoterms 2020), Produktionsstätte oder Versandstelle, Eigentum und Verlustrisiko gehen an der Abholstelle auf den Käufer über. Der Verkäufer hat das Recht, das Transportmittel zu wechseln und den Versand zu leiten, wenn die Bestellung des Käufers keine spezifischen Anweisungen enthält. Wenn die Versandanweisungen des Käufers vage sind, wie z. B. “Versand auf die beste Weise” oder “Versand auf die günstigste Weise”, akzeptiert der Verkäufer keine Ansprüche auf angeblich überschüssige Transportkosten und ist nicht dafür verantwortlich.
    5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG: Alle Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, Ergänzungen und Änderungsaufträge müssen vom Käufer unter dem Vorbehalt der Annahme und Genehmigung durch den Verkäufer schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
    6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Alle Bestellungen sind dreißig (30) Tage netto ab Versanddatum auf vom Verkäufer genehmigte Gutschrift, sofern bei jeder einzelnen Bestellung nichts anderes angegeben ist. Wird der Kredit nicht gewährt, kann der Verkäufer Abschlagszahlungen und/oder Vorauskasse verlangen. Zinsen in Höhe von 1-1/2% pro Monat auf Abrechnungen werden auf alle überfälligen Rechnungen bis zur Zahlung berechnet. Alle Kosten des Inkassos gehen zu Lasten des Käufers, einschließlich der Kosten und der angemessenen Anwaltskosten.
    7. KREDITKARTEN-ZUSCHLÄGE: Für Einkäufe per Kreditkarte wird ein Zuschlag von 3 % oder Zuschläge erhoben, die vom Kreditkartenaussteller oder nach geltendem Recht zulässig sind, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Jeder Käufer, der der Meinung ist, dass ihm fälschlicherweise ein solcher Zuschlag in Rechnung gestellt wurde, sollte sich unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
    8. EINGESCHRÄNKTE GARANTIERICHTLINIE: Der Verkäufer garantiert, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. DIESE AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN DES VERKÄUFERS, UND ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG, WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. ES GIBT KEINE GARANTIEN, DIE ÜBER DIE BESCHREIBUNG DER IN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEWÄHRTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN HINAUSGEHEN. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers im Rahmen seiner Garantie besteht darin, nach eigenem Ermessen entweder eine Gutschrift auszustellen oder ein Produkt oder einen Teil davon, das nachweislich ein Garantieartikel ist, zu reparieren oder zu ersetzen. Jede Anpassung des Guthabens basiert auf den ursprünglichen Abrechnungspreisen. Die Garantiezeit für das BE1-Multifunktionsprodukt beträgt sieben (7) Jahre, die Garantiezeit für das BE1-Einzelfunktionsprodukt beträgt fünf (5) Jahre und die Garantiezeit für alle anderen Produkte beträgt achtzehn (18) Monate ab dem Datum des Versands durch den Verkäufer, sofern in anderen schriftlichen Mitteilungen des Verkäufers nichts anderes angegeben ist. Die behauptete Garantieverletzung muss innerhalb der geltenden Frist mitgeteilt werden. Dem Käufer werden keine Zugeständnisse für Transporte, Zölle, Maklergebühren, Arbeitskosten oder Teileanpassungen oder -reparaturen oder andere Arbeiten gewährt, es sei denn, diese Gebühren werden vom Verkäufer im Voraus schriftlich genehmigt. DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN. Wenn behauptet wird, dass ein Artikel Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird der Verkäufer nach unverzüglicher Benachrichtigung die Produkte entweder auf seinem Standort untersuchen oder Versandanweisungen für die Rücksendung an den Verkäufer ausstellen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte oder Teile davon, die installiert, verwendet oder gewartet wurden, es sei denn, sie entsprechen den geltenden Spezifikationen, Handbüchern, Bulletins oder Anweisungen des Verkäufers, oder, falls dies nicht der Fall ist, unsachgemäßer Installation, Missbrauch oder Vernachlässigung unterzogen wurden. Die Garantien gelten nicht für Materialien oder Teile davon, die vom Käufer geliefert oder auf Wunsch des Käufers von anderen erworben wurden und/oder den Spezifikationen oder Entwürfen des Käufers entsprechen. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES VERKÄUFERS IM FALLE EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG STELLEN AUCH DIE ABSOLUTE GRENZE DER HAFTUNG DES VERKÄUFERS IM FALLE VON FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS BEI DER HERSTELLUNG, INSTALLATION, DEM SERVICE ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIE HIERUNTER FALLENDEN PRODUKTE DAR; UND NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN GARANTIEZEIT ERLÖSCHEN ALLE DIESE VERBINDLICHKEITEN. Der Verkäufer garantiert, dass nur die Produkte, die auf der Grundlage der Spezifikationen des Käufers speziell für den Käufer entwickelt wurden, für den vom Käufer schriftlich angegebenen Zweck für einen Zeitraum geeignet sind, der auf der Vorderseite dieses Dokuments oder in unserem Angebot angegeben ist. In keinem Fall haftet der Verkäufer für besondere oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn in Bezug auf diese Produkte, und die einzige Verpflichtung des Verkäufers besteht darin, entweder eine Gutschrift auszustellen oder den Artikel oder einen Teil davon zu reparieren oder zu ersetzen. Der Verkäufer hat die Dienstleistungen in einer Weise zu erbringen, die dem Grad der Sorgfalt und Sachkenntnis entspricht, der normalerweise von Angehörigen desselben Berufs ausgeübt wird, die derzeit unter ähnlichen Umständen tätig sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle mangelhaften Dienstleistungen (einschließlich der in Verbindung mit Produkten erbrachten Dienstleistungen) kostenlos erneut zu erbringen (oder nach Wahl des Verkäufers einen Dritten für die erneute Ausführung zu bezahlen), sobald er innerhalb eines (1) Jahres nach Erbringung der ursprünglichen Dienstleistungen eine Mitteilung erhält, in der der/die Mangel(n) detailliert beschrieben wird.
    9. UNBEFUGTE NUTZUNG: Wenn der Käufer oder ein Dritter die Produkte in unbefugter Weise verwendet, haftet der Verkäufer nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich aus einer solchen Verwendung ergeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer von solchen Ansprüchen oder Verlusten sowie von Anwaltskosten, Gerichtskosten oder anderen Kosten, die sich aus solchen Ansprüchen oder Verlusten ergeben, freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen. Durch die Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass er alle Anweisungen, Warnungen, Handbücher, unterstützenden Dokumentationen und alle anderen Dokumentationen, die sich auf den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und die Verwendung von Produkten beziehen oder diese anleiten, gelesen und verstanden hat. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Produkte nicht zu installieren, aufzurüsten oder zu betreiben, es sei denn, er verfügt über die entsprechenden Fähigkeiten und Kompetenzen. Der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Einbau von Aftermarket- oder Drittanbieterteilen in Produkte ohne Genehmigung des Verkäufers eine unbefugte Verwendung darstellt. Das Versäumnis des Käufers, die in den Produkten enthaltenen Passwortschutzfunktionen in vollem Umfang zu nutzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Änderung von Standardpasswörtern in eindeutige Passwörter), gilt als unbefugte Nutzung. Wenn das Produkt ohne Genehmigung des Verkäufers in eine andere Gerichtsbarkeit verbracht oder übertragen wird, gilt jede Verwendung in dieser Gerichtsbarkeit als unbefugte Nutzung.
    10. NUKLEARE NUTZUNG: Bei den vom Verkäufer hergestellten und verkauften Produkten handelt es sich um kommerzielle Produkte, und als solche sind die vom Verkäufer hergestellten und verkauften Produkte nicht für die Verwendung in Verbindung mit einer nuklearen Anlage oder Aktivität bestimmt, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich angegeben. Der Verkäufer lehnt jegliche Haftung für nukleare Schäden, Verletzungen oder Verunreinigungen ab, und der Käufer verpflichtet sich hiermit, den Verkäufer und seine Vertreter und Mitarbeiter, seine Nachfolger, Abtretungsempfänger und Kunden zu entschädigen und schadlos zu halten, einschließlich Schäden, Ausgaben, Anwaltsgebühren und Verteidigungskosten oder anderes, die durch eine solche Verwendung verursacht wurden oder daraus resultieren.
    11. ÄNDERUNGEN DER BESTELLUNG: Der Käufer hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer Änderungen an der Menge, den Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen für die herzustellenden Produkte vorzunehmen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich über Änderungen des Preises oder der für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Zeit FA100001 (rev. 8/2025) zu informieren, und es wird eine angemessene Anpassung des Vertragspreises oder des Lieferplans oder beides vorgenommen, bevor diese Änderungen in das hergestellte Produkt übernommen werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Käufer angeforderte Änderungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Für den Fall, dass die Bestellung in einer Fremdwährung (außer USD) notiert wird, haftet der Käufer für alle Wechselkursverluste, die dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden und die sich aus einer Änderung, Verzögerung oder Stornierung der Bestellung ergeben.
    12. ABSAGE: Bestellungen können ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder ganz noch teilweise storniert werden. Jede Reduzierung der bestellten Mengen stellt eine teilweise Stornierung nach Maßgabe dieser Klausel dar. Wenn der Verkäufer der Stornierung zustimmt, erfolgt die Abrechnung auf folgender Grundlage: Der Käufer zahlt dem Verkäufer bei der Lieferung den vollen Kaufpreis aller Produkte, die zum Zeitpunkt der Zustimmung des Verkäufers zur Stornierung fertiggestellt wurden. Der Käufer zahlt dem Verkäufer ferner eine Stornierungsgebühr, die sich aus einem Prozentsatz des Kaufpreises aller anderen Produkte zusammensetzt, der dem Prozentsatz der Fertigstellung entspricht, der nach den normalen Kostenrechnungsmethoden des Verkäufers bestimmt wird. Der Käufer zahlt auch die vollen nicht fortgeführten Kosten für Materialien, Formen, Werkzeuge, Modelle und Vorrichtungen, die speziell für den Auftrag des Käufers hergestellt oder vertraglich vereinbart wurden. Rechnungen über alle Stornogebühren sind sofort nach Vorlage zahlbar. Wenn der Käufer den Verkäufer innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Vorlage einer solchen Rechnung nicht über die Disposition des Materials usw. informiert, das sich aus der Stornierung ergibt, kann der Verkäufer es verkaufen und dem Käufer den Erlös gutschreiben. Der Käufer zahlt auch die angemessenen Kosten und Ausgaben, die dem Verkäufer durch den Abschluss eines Vergleichs im Rahmen dieser Vereinbarung und den Schutz des Eigentums, an dem der Käufer ein Interesse hat, entstehen. Wenn es sich um Aufträge der Regierung der Vereinigten Staaten handelt, erfolgt die Stornierung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und den Vertragsbestimmungen. Der Verkäufer wird die Herstellung oder Lieferung von Produkten nur aufschieben, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart wurde.
    13. TEILLIEFERUNGEN: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen fertiger Produkte vorzunehmen und in Rechnung zu stellen.
    14. GUTSCHRIFTEN UND AUSFÄLLE VON KUNDEN: Konten werden nur bei Firmen oder Einzelpersonen mit genehmigtem Kredit eröffnet. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung abzulehnen, wenn aus irgendeinem Grund Zweifel an der finanziellen Verantwortung des Käufers entstehen, und haftet in diesem Fall nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung des Vertrags. Wenn der Käufer es versäumt, einen dem Verkäufer geschuldeten Betrag bei Fälligkeit unverzüglich zu zahlen oder einen Vertrag im Rahmen dieses Auftrags oder eines anderen Auftrags zu erfüllen, der dem Verkäufer bisher oder später erteilt wurde, oder der Käufer für bankrott oder zahlungsunfähig erklärt wird oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, oder wenn vom Käufer oder gegen den Käufer ein Konkursverfahren eingeleitet wird, Sanierung, Regelung, Neuordnung des Schulden- oder Insolvenzrechts einer Gerichtsbarkeit oder für die Ernennung eines Konkursverwalters oder Treuhänders in Bezug auf das Eigentum des Käufers und wenn ein solches Verfahren gegen den Käufer eingeleitet wird und es nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen abgewiesen wird, oder wenn der Verkäufer Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer nicht in der Lage ist, die Schulden des Käufers bei Fälligkeit zu begleichen, dann und in einem solchen Fall kann der Verkäufer zusätzlich zur Ausübung einiger oder aller anderen Rechte, die dem Verkäufer zustehen, die Zahlung von Bargeld bei Lieferung verlangen, und der Verkäufer kann nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer jederzeit alle Verpflichtungen des Verkäufers aus einer oder mehreren dieser Bestellungen beenden. Bei einer Kündigung gemäß dieser Klausel ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer für jede solche Bestellung den gleichen Betrag zu zahlen, als ob diese Bestellung vom Käufer mit Zustimmung des Verkäufers storniert worden wäre und die Zustimmung und Abrechnung auf der in Absatz 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Grundlage erfolgt wäre.
    15. STEUERN: Die Preise beinhalten keine gegenwärtigen oder zukünftigen Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Herstellungs-, Verarbeitungs-, Bruttoeinnahmen- oder Einfuhrsteuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene oder andere Steuern oder Abgaben, die auf die hierunter fallenden Produkte oder Dienstleistungen oder auf darin enthaltene Nebenartikel oder Materialien erhoben werden oder werden können, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. Alle diese Steuern oder Gebühren werden den Rechnungen als separate Posten hinzugefügt, es sei denn, dem Verkäufer werden entsprechende Befreiungsbescheinigungen vorgelegt. Alle Tarife, die für diesen Vertrag oder diese Bestellung gelten, gehen zu Lasten des Käufers, sofern in den Lieferbedingungen oder anderen Bedingungen der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Der Gesamtpreis der Produkte kann alle Steuern enthalten, die nach geltendem Recht zulässig sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeine Verbrauchssteuer auf Hawaii), und diese Steuern können auf allen Rechnungen sichtbar als separate Posten aufgeführt werden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Für den Fall, dass nach dem Verkauf eine Überprüfung durch eine zuständige Steuerbehörde feststellt, dass eine ordnungsgemäß fällige und vom Käufer geschuldete Steuer vom Käufer nicht bezahlt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ablauf oder die Nichtanerkennung einer Steuerbefreiungsbescheinigung, hat der Käufer den Verkäufer von dieser Steuer freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.
    16. HERSTELLUNGSPOLITIK: Die Unterschreitung der Produktionsmenge wird auf ein Minimum reduziert, das mit den anerkannten Herstellungspraktiken der Industrie vereinbar ist.
    17. PATENTE: Der Verkäufer wird sich gegen jede Klage oder jedes Verfahren gegen den Käufer verteidigen, soweit sie auf der Behauptung beruhen, dass ein vom Verkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellter Artikel oder Teil davon eine Verletzung eines Patents der Vereinigten Staaten darstellt, wenn der Verkäufer unverzüglich schriftlich vom Käufer benachrichtigt wird und der Verkäufer vom Käufer (auf Kosten des Verkäufers) die Befugnis, Information und Unterstützung für die Verteidigung oder Beilegung derselben erhält; es sei denn, eine solche Klage oder ein solches Verfahren resultiert aus (a) einem solchen Artikel oder Teil wurde vom Verkäufer in Übereinstimmung mit einem Entwurf, einer Zeichnung oder einer Spezifikation hergestellt, die dem Verkäufer vom oder für den Käufer zur Verfügung gestellt wird, und die nicht auf dem Entwurf, der Zeichnung oder der Spezifikation des Verkäufers basiert, oder (b) eine angebliche Verletzung ergibt sich aus oder beruht auf: die Verwendung des Artikels des Verkäufers mit einem anderen Artikel oder Material oder auf eine bestimmte Weise, die nicht vom Verkäufer geliefert wurde. Wenn ein vom Verkäufer gelieferter Artikel oder Teil ein Patent verletzt, wird der Verkäufer auf Kosten des Verkäufers und nach Wahl des Verkäufers entweder (i) dem Käufer das Recht verschaffen, diesen Artikel oder Teil weiter zu verwenden; (ii) es durch einen nicht verletzenden Artikel oder Teil zu ersetzen; (iii) sie so zu ändern, dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist; oder (iv) den Kaufpreis und die Transportkosten bei Rückgabe des verletzenden Artikels oder Teils an den Verkäufer erstatten. Die vorstehende Bestimmung legt die gesamte Haftung des Verkäufers für oder resultierend für Patentverletzungen oder deren Ansprüche fest.
    18. HÖHERE GEWALT: Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung und kann auch nicht storniert werden für Verzögerungen und Lieferungen aufgrund höherer Gewalt, ziviler oder militärischer Unruhen, Streiks, Arbeitsunruhen, Vandalismus, Feuer, Krieg, Aufstand, Transport, Terrorismus, Wetter, Nichtverfügbarkeit von Materialien oder Lieferungen (vorausgesetzt, dass diese Nichtverfügbarkeit nicht auf die mangelnde Sorgfalt der Partei zurückzuführen ist, die sich auf höhere Gewalt beruft), Anordnungen und Anweisungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, Verzug des Lieferanten oder Subunternehmers oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen. In einem solchen Fall oder in einem solchen Fall oder in solchem Fall verlängern sich die angegebene Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum, längstens jedoch um die Dauer des Verzuges.
    19. ENTSCHÄDIGUNG: SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ERKLÄRT SICH DER KÄUFER DAMIT EINVERSTANDEN, DEN VERKÄUFER, SEINE DIREKTOREN, LEITENDEN ANGESTELLTEN UND MITARBEITER VON ALLEN VERLUSTEN, ANSPRÜCHEN, ANWALTSGEBÜHREN UND AUSGABEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE SICH AUS DER FAHRLÄSSIGEN HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG ODER DEM VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTEN DES KÄUFERS IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, DIE DEN TOD, DIE VERLETZUNG ODER DIE BESCHÄDIGUNG DES EIGENTUMS VON, JEDE PERSON.
    20. EIGENTUM: Die Produkte können durch ein oder mehrere Patente, Marken, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern geschützt sein. Durch den Kauf der Produkte durch den Käufer gewährt der Verkäufer dem Käufer eine bezahlte, gebührenfreie, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der gekauften Produkte im Rahmen dieser Patente und Urheberrechte, und der Käufer akzeptiert diese. Der Verkäufer besitzt Urheberrechte an jeglicher Software, die in die Produkte eingebettet oder geladen ist, und/oder an Software, die vom Verkäufer zur Verwendung in Verbindung mit den Produkten bereitgestellt wird (zusammen “Begleitsoftware”). Der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht, urheberrechtlich geschützte Begleitsoftware in Verbindung mit der Nutzung oder dem Verkauf der Produkte auszuführen und anzuzeigen, aber der Käufer hat kein Recht, die Begleitsoftware zu kopieren, außer eine einzige Sicherungskopie jedes Programms für die ausschließliche Nutzung durch den Käufer zu erstellen. Der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht, Zeichnungen, Drucke, Handbücher und Spezifikationen, die der Verkäufer mit den Produkten im Rahmen einer Bestellung an den Käufer geliefert hat, zu verwenden, aber nicht zu reproduzieren, mit der einzigen Ausnahme, dass das Material für den internen Gebrauch kopiert werden darf, und zwar ausschließlich zum Zwecke der Verwendung und Wartung dieser Produkte. Der Verkäufer kann dem Käufer andere Lizenzen in Bezug auf die Begleitsoftware zur Verwendung in Verbindung mit Produkten gewähren, und die Rechte und Pflichten des Käufers aus solchen Lizenzen gelten zusätzlich zu den Bedingungen dieser Lizenz. Durch den Verkauf von Produkten an den Käufer überträgt der Verkäufer keine Rechte, Titel oder Interessen an den geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers, einschließlich Urheberrechten, Marken, Patenten und Geschäftsgeheimnissen, die die Produkte abdecken, mit Ausnahme einer Lizenz, die ausdrücklich durch diese Bestimmung gewährt wird.
    21. WEITERGABE VON PRODUKTEN AN DRITTE ODER AN EINEN ANDEREN ORT ALS DEN URSPRÜNGLICHEN VERKAUF: Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er dafür verantwortlich ist, Dritten oder Endbenutzern, denen die Produkte zur Verfügung gestellt werden, alle Anweisungen, Bulletins, Produkthinweise, Warnungen, Dokumentationskorrekturen, Empfehlungen und andere ähnliche Materialien für das Produkt zur Verfügung zu stellen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellt hat. Der Käufer erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Produkte über alle erforderlichen gesetzlichen, behördlichen oder umweltbezogenen Genehmigungen verfügen, falls die Produkte an einem anderen Ort als dem verwendet werden, an dem die Produkte ursprünglich geliefert wurden. Der Käufer erkennt an, dass die Produkte und alle darin enthaltenen Bestandteile allen geltenden Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten unterliegen und diesen entsprechen müssen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Export Administration Regulations der US FA100001 (rev. 8/2025) (15 C.F.R. §§ 730–774); Der Käufer verpflichtet sich ferner, alle diese Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass er vor dem Verkauf, der Ausfuhr, der Übertragung, der Wiederausfuhr, der Offenlegung, dem Leasing oder der Umleitung von Produkten in ein Gebiet oder einen Dritten, der Beschränkungen oder Sanktionen nach US-amerikanischem oder anderem anwendbaren Recht unterliegt, eine ordnungsgemäße Genehmigung des US-Handelsministeriums oder einer anderen zuständigen Stelle erhalten hat. Der Käufer verpflichtet sich
      , beim Export von Produkten die Anti-Boykott-Gesetze und -Vorschriften der Vereinigten Staaten sowie andere ähnliche geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Richtigkeit aller Versandinformationen sicherzustellen, und der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Ansprüche, die sich aus falschen Versandinformationen oder -koordinaten ergeben.
    22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND: Diese Vereinbarung wird im Bundesstaat Illinois abgeschlossen. Die Vereinbarung, die sich aus dieser Anordnung ergibt, einschließlich aller Ergänzungen, Ergänzungen und Modifikationen, ist nach den Gesetzen des Bundesstaates Illinois auszulegen, ohne Rücksicht auf die Rechtswahlbestimmungen von Illinois. Jede Partei stimmt unwiderruflich dem Gerichtsstand und der Zuständigkeit des Madison County, Illinois Circuit Court oder des Southern District of Illinois District Court für alle Klagen zu, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, die sich aus dieser Anordnung ergibt. Beide Parteien verzichten auf jeden Einwand gegen eine solche Zuständigkeit und einen solchen Gerichtsstand aufgrund eines ungünstigen Gerichtsstands oder ähnlicher Gründe.
    23. ALLGEMEIN: Wenn eine solche Klausel, ein solcher Satz, ein solches Wort, eine Bestimmung, ein Abschnitt oder andere Bedingungen dieser Vereinbarung durch Gesetz oder Gerichtsverfahren für nicht durchsetzbar, nichtig oder rechtswidrig befunden oder erklärt werden, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam und für die Parteien bindend. Die hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, die einzigen Bedingungen, die für jeden Kauf- und Verkaufsvertrag gelten, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossen wird. Stenografische und Schreibfehler können korrigiert werden. Änderungen, Ergänzungen oder Verzichte auf eine der Bedingungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dem schriftlich zugestimmt hat.

FA100001 (rev. 8/2025)