Schutzrelais-Systeme

Zuverlässiger Echtzeitschutz und -steuerung für kritische Stromversorgungssysteme. Gewährleisten Sie die Betriebssicherheit, minimieren Sie Ausfallzeiten und erhalten Sie die Systemintegrität mit unseren fortschrittlichen Schutzrelais-Systemen.

Erregersysteme

Präzise Spannungsregelung für eine zuverlässige Generatorleistung. Unsere Erregersysteme bieten eine genaue und reaktionsschnelle Steuerung der Generatorfeldspannung, um Stabilität, Zuverlässigkeit und optimale Leistung unter allen Betriebsbedingungen sicherzustellen.

Spannungsregler

Konstante, stabile Spannungsregelung für Generatoren und Stromversorgungssysteme. Unsere Spannungsregler gewährleisten eine präzise Ausgangsspannung, schützen die Geräte, verbessern die Stromqualität und sichern die Systemstabilität.

Generatorsteuerungen

Unsere Generatorsteuerungssysteme bieten umfassende Kontrolle über Motor- und Generatorfunktionen und sorgen für zuverlässige Automatisierung, Schutz und Überwachung Ihrer Systeme.

Software

Moderne digitale Geräte bieten eine Vielzahl konfigurierbarer Einstellungen, um unterschiedlichen Anwendungsanforderungen gerecht zu werden. Bei der Vielzahl an Parametern und Funktionen ist eine benutzerfreundliche Oberfläche entscheidend. Schutzrelais und digitale Geräte nutzen fortschrittliche Algorithmen und Filtertechniken, um präzise Echtzeitentscheidungen zu treffen.

Maßgeschneiderte Transformatoren

Auftragsgefertigte Transformatoren für spezielle Energieanwendungen. Unsere maßgeschneiderten Transformatoren werden entwickelt und gefertigt, um Ihre genauen elektrischen, mechanischen und umweltbedingten Anforderungen zu erfüllen.

Zubehör

Wichtige Zubehörteile zur Optimierung und Vervollständigung Ihres Stromversorgungssystems. Steigern Sie Leistung, Zuverlässigkeit und Flexibilität Ihrer Energieanlagen mit unserem vollständigen Zubehörsortiment.

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Handbücher

Finden Sie Bedienungsanleitungen, Protokollhandbücher, Schnellstartanleitungen, Firmware-/Software-Änderungsprotokolle und mehr.

Zertifizierungen

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Software

Entdecken Sie unsere BEST-Software-Suite, Konfigurationsdateien, Modbus-TCP-Discovery und mehr.

Vorlagen

Anwendungs-Vorlagen und -Komponenten, HMI-Dateien und -Vorlagen, Logikschemata und mehr ansehen.

Anwendungen

Holen Sie sich Anwendungsleitfäden, Anwendungshinweise und Produktinformationen.

Zeichnungen

Zeichnungen umfassen Produktzeichnungen, Zeichnungen von Montagezubehör und mehr.

Broschüren

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Fallstudien

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Basler University

Universität Basel

An der Universität Basel finden Sie eine Vielzahl von Schulungsressourcen – von Präsenzschulungen für Kunden über virtuelle Lernangebote und kursergänzende Veranstaltungen mit Dozenten bis hin zu On-Demand-Videos.

Präsenzschulung

Unsere erfahrenen Dozenten bieten Live-Schulungen zu unseren Produkten und Dienstleistungen an.

E-Learning

Unsere Online-Webinare ermöglichen es Ihnen, Live-Kurse unter der Leitung eines Basler-Dozenten bequem von zu Hause oder vom Büro aus zu besuchen.

Auf Abruf

Unsere Bibliothek mit On-Demand-Videos ermöglicht es Ihnen, in Ihrem eigenen Tempo zu lernen. Wählen Sie Ihr gewünschtes Thema und lernen Sie ganz nach Ihrem Rhythmus.

Maßgeschneiderte Schulung

Wir bieten anpassbare Schulungsprogramme, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob Sie das Verständnis für bestimmte Systeme vertiefen, Ihre Fähigkeiten zur Fehlersuche verbessern oder neue Mitarbeitende in Best Practices schulen möchten – wir entwickeln gemeinsam ein Programm, das zu Ihren Zielen passt. Die Schulungen können bei Ihnen vor Ort oder bei uns durchgeführt werden.

24/7 Technischer Support

Technischer Telefonsupport ist rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, verfügbar.

Basler Services

Basler Services, LLC, ehemals E² Power Systems, wurde 2017 von Basler Electric übernommen, um den Kundenbedürfnissen noch besser gerecht zu werden und nahtlose Lösungen sowohl für Produkte als auch für Engineering-Dienstleistungen anzubieten.

Elektrische Systemplanung

Basler Services bietet modernste elektrische Systemplanung und entwickelt Lösungen, die Leistung, Sicherheit und Effizienz optimal auf Ihre individuellen Anforderungen abstimmen. Unsere erfahrenen Ingenieure begleiten Sie durch jede Phase – von der Konzeptplanung und Schutzrelais-Koordination bis hin zu vollständiger Dokumentation und Inbetriebnahmeunterstützung – und gewährleisten so eine zuverlässige, normgerechte elektrische Infrastruktur.

Schlüsselfertige Ingenieurdienstleistungen

Mit umfangreicher Erfahrung in der Umsetzung schlüsselfertiger Projekte bündelt Basler Services Ressourcen, um maßgeschneiderte Installationslösungen anzubieten. Kunden können genau so viel – oder so wenig – in Anspruch nehmen, wie sie möchten, und wählen gezielt die Installationsunterstützungsleistungen aus, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Vor-Ort-Services

Basler Services bietet umfassende Vor-Ort-Services, die darauf ausgelegt sind, Ihre Energieerzeugungssysteme zuverlässig und regelkonform am Laufen zu halten. Von Notfall-Fehlerbehebung und geplanten Wartungen über NERC-Konformitätstests bis hin zu maßgeschneidertem technischem Training – die Ingenieure vor Ort sorgen dafür, dass Ihre Abläufe effizient sind und Ihr Team bestens geschult wird.

Beratung

Basler Services bietet professionelle Beratung, um elektrische Energiesysteme in puncto Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung zu optimieren. Unser Team arbeitet eng mit den Kunden zusammen, analysiert Herausforderungen und liefert maßgeschneiderte, kosteneffiziente Lösungen.

SEGRITY Produkte & Dienstleistungen

Unter der Marke SEGRITY bietet Basler Services Produkte und Dienstleistungen für die Wasserkraftindustrie an. Wir sind spezialisiert auf Woodward-Regler, Wasserkraftregler, Anlagen- und Einheitssteuerungen, digitale Regelalgorithmen sowie die Installation und Inbetriebnahme von Steuerungssystemen.

Über uns

Unser Kernziel ist es, das Leben der Menschen zu verbessern, indem wir hochzuverlässige Lösungen entwickeln, die ihre Lebensqualität steigern.

Standorte

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Qualitätsprogramme und Zertifizierungen

Die Qualitätspolitik von Basler Electric gilt für alle Produktionsstandorte und basiert auf demselben System, das darauf ausgelegt ist, die Anforderungen für den Erwerb der ISO-Zertifizierung zu erfüllen.

Unsere Geschichte

Von den 1940er Jahren bis heute: Basler ist immer innovativ, immer im Wandel.

Karriere

Teil des Basler-Teams zu werden bedeutet, Mitglied eines globalen Energie-Technologieführers zu werden, der die Energiewende in 145 Ländern vorantreibt. Es bedeutet, mit Kunden zusammenzuarbeiten, um einige der komplexesten und geschäftskritischsten Energieherausforderungen zu lösen. Und es bedeutet, für ein Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeitenden und deren Familien wertschätzt.

Veranstaltungen

Sehen Sie unseren Kalender mit Veranstaltungen, Messen und Konferenzen ein.

Lieferanteninformationen

Verhaltenskodex

Letzte Änderung: 21.05.2019

Die Basler Electric Company (im Folgenden als “Basler” bezeichnet und gilt für alle Tochtergesellschaften und Geschäftsbereiche der Organisation) hat diesen Verhaltenskodex entwickelt, um sicherzustellen, dass sich unser Unternehmen und seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, das Management und alle Mitarbeiter auf ethische Weise verhalten. Basler verlangt auch von unseren Lieferanten, Auftragnehmern und Geschäftspartnern (im Folgenden “Verkäufer” genannt), dass sie diese Richtlinien als Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung mit Basler befolgen. Zusätzliche Richtlinien können in Verträgen festgelegt werden, in diesem Fall haben diese festgelegten vertraglichen Richtlinien Vorrang.

Leitlinien

  1. Der Verkäufer und Basler sind verpflichtet, im Umgang miteinander stets integer und ehrlich zu handeln.
  2. Würde das Geschäft mit einem Mitbewerber während der Vertragslaufzeit den Interessen von Basler entgegenstehen, so muss der Verkäufer zuvor eine schriftliche Zustimmung einholen.
  3. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle “vertraulichen” Informationen sicher aufzubewahren und nur für vertragliche Verpflichtungen zu verwenden.
  4. Wenn der Verkäufer Zugang zu Basler Eigentum erhält, darf er diese ausschliesslich für die Ausführung von Basler Arbeiten verwenden.
  5. Keine Partei darf eine Vorzugsbehandlung durch Unterhaltung, Geschenke oder Vorteile anstreben. Ein angemessener Geschäftsaustausch ist akzeptabel.
  6. Der Verkäufer darf einem Basler Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit oder für die Dauer von 3 Jahren danach ohne ausdrückliche Genehmigung keine Beschäftigung anbieten.
  7. Der Verkäufer muss einen sicheren, belästigungs- und diskriminierungsfreien Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter und nachgelagerten Lieferanten bereitstellen.
  8. Der Verkäufer muss die ausdrückliche Zustimmung von Basler einholen, bevor er ihn vertritt.
  9. Der Verkäufer verpflichtet sich, die geltenden Gesetze der USA und der Bundesstaaten einzuhalten, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act und des CA Transparency Act.
  10. Der Verkäufer verpflichtet sich, Komponenten verantwortungsbewusst zu beschaffen und die Menschenrechte gemäß P.L. 111-203 Abschnitt 1502 zu respektieren.
  11. Der Verkäufer muss die Gesetze in jedem Land, in dem er tätig ist, einhalten.
  12. Der Verkäufer muss Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit usw. vermeiden.
  13. Der Verkäufer muss die gesetzlichen Löhne zahlen und die vorgeschriebenen Leistungen erbringen.
  14. Der Verkäufer darf keine Minderjährigen oder Zwangsarbeiter einsetzen. Die Gesetze zur Kinderarbeit müssen strikt befolgt werden.
  15. Der Verkäufer muss die Kartell- und Wettbewerbsgesetze einhalten.
  16. Der Verkäufer darf keine Preisabsprachen oder andere rechtswidrige wettbewerbswidrige Handlungen vornehmen und muss Umweltgesetze und -standards einhalten.
  17. Der Verkäufer hat die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und alle Sicherheitsstandards und vertraglichen Anforderungen einzuhalten.
  18. Der Verkäufer muss sich an die Antikorruptionsgesetze halten, einschließlich der Vermeidung von Bestechungsgeldern und unzulässigen Spenden für wohltätige Zwecke.
  19. Der Verkäufer darf Einfuhrzölle, Steuern oder Handelsregeln nicht umgehen und muss Handelssanktionen und Embargos einhalten.
  20. Produkte, die für Basler beschafft werden, müssen Spezifikationen erfüllen und Vorschriften wie REACH, ROHS und Konfliktmineralien erfüllen.

Richtlinie zu Konfliktmineralien

Erstellt: 06.12.2012 Letzte Änderung: 14.06.2013

Die Basler Electric Company und alle Tochtergesellschaften (Basler) verpflichten sich zur menschenrechtskonformen Beschaffung von Komponenten und Materialien. Diese Richtlinie erweitert unseren Verhaltenskodex, indem sie unsere Beschaffungsabsicht in Bezug auf Konfliktmineralien weiter definiert.

Obwohl Basler nicht direkt von der endgültigen Entscheidung der SEC zu Abschnitt 1502 des Public Law 111-203 (Dodd-Frank Act) betroffen ist, unterstützt es die Ziele und Berichtsbedürfnisse unserer Kunden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Konfliktmineralien zu verhindern, die bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder den Nachbarländern finanzieren oder begünstigen. Zu den Konfliktmineralien gehören Columbit-Tantalit (Tantal), Kassiterit (Zinn), Wolframit (Wolfram), Gold oder deren Derivate. Bei Bedarf können zusätzliche Materialien hinzugefügt werden.

Basler unterstützt das Gesetz durch Reasonable Country of Origin Inquiry (RCOI) und Due-Diligence-Maßnahmen. Da Basler keine Mineralien direkt von Schmelzen oder Minen kauft und viele Schichten entfernt ist, wird von seinen Lieferanten erwartet, dass sie in ihren Lieferketten ähnliche Erwartungen erfüllen und den Status von Konfliktmineralien durch Due-Diligence-Praktiken an Basler melden.

Einkaufsbedingungen

Form: FH100003
Letzte Änderung: 21.05.2024
Gespeichert von: Ken Rhodes

  1. Güter: “Waren” umfasst alle Artikel, Materialien, Teile, Artikel, Zubehörteile usw., die in dieser Bestellung angegeben sind.
  2. Dienste: “Dienstleistungen” umfasst alle in dieser Bestellung angegebenen Arbeits-, Reparatur-, Arbeits-, Wartungs-, Transport- usw.
  3. Käufer und Verkäufer: “Käufer” bezieht sich auf die Basler Electric Company und Tochtergesellschaften. “Verkäufer” bezieht sich auf den Verkäufer, der die Waren oder Dienstleistungen liefert.
  4. Kenntnisnahme und Annahme: Die Bedingungen in diesem Dokument haben Vorrang vor widersprüchlichen Bedingungen des Verkäufers. Die Abnahme bzw. Leistung des Verkäufers bestätigt die Vereinbarung.
  5. Mengen und Preise: Die Zählung des Käufers ist schlüssig. Die Preise entsprechen standardmäßig der letzten vergleichbaren Bestellung oder des letzten vergleichbaren Angebots. Alle Zölle und Steuern müssen enthalten sein, sofern nicht anders angegeben.
  6. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung ist frühestens 45 Tage nach Annahme durch den Käufer fällig. Rechnungen müssen alle anfallenden Steuern und Bedingungen enthalten.
  7. Inspektion & Ausschleusung: Der Käufer kann mangelhafte Waren/Dienstleistungen auf Kosten des Verkäufers inspizieren, ablehnen oder eine Korrektur verlangen.
  8. Rechnungsprüfung: Der Käufer kann die Compliance-Aufzeichnungen des Verkäufers mit Vorankündigung prüfen; Die Aufzeichnungen müssen 3 Jahre lang aufbewahrt werden.
  9. Gefälschte Teile: Der Verkäufer muss gefälschte Teile ersetzen und haftet für alle damit verbundenen Kosten und Schäden.
  10. Lieferung: Zeit ist entscheidend. Der Käufer kann stornieren und Schadenersatz für verspätete Lieferungen verlangen, es sei denn, die Verzögerung liegt außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
  11. Garantien: Die Lieferungen/Dienstleistungen müssen den Spezifikationen entsprechen, fehlerfrei und zweckmäßig sein. Die Garantien erstrecken sich auf die Kunden des Käufers.
  12. NCNR-Befehle: Nicht stornierbare, nicht rückgabefähige Bestellungen binden den Verkäufer an Termine/Preise, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  13. Kündigung aus wichtigem Grund: Der Käufer kann kostenlos stornieren, wenn der Verkäufer die Bestellbedingungen nicht einhält.
  14. Kündigung aus Gründen der Bequemlichkeit: Der Käufer kann ohne Angabe von Gründen kündigen; Der Verkäufer erhält nur eine Entschädigung für die bisher abgeschlossenen abgenommenen Arbeiten.
  15. Insolvenz: Der Käufer kann kündigen, wenn der Verkäufer in Konkurs ist oder den normalen Betrieb einstellt.
  16. Geistiges Eigentum: Der Käufer behält sich die Nutzungsrechte vor. Der Verkäufer muss sich gegen Verletzungen des geistigen Eigentums verteidigen und bei Bedarf Alternativen anbieten, die keine Rechte verletzen.
  17. Fuhrgeld: Für den Transport sind keine Gebühren zulässig, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
  18. Werbung: Der Verkäufer darf den Namen oder die Daten des Käufers nicht ohne schriftliche Genehmigung verwenden.
  19. Daten und Zeichnungen: Alle gelieferten Materialien bleiben Eigentum des Käufers und sind vertraulich zu behandeln und auf Verlangen zurückzugeben.
  20. Cybersicherheit und Datenschutz: Der Verkäufer muss die Daten des Käufers sichern, innerhalb von 24 Stunden über einen Verstoß informieren und Schwachstellen innerhalb von 14 Tagen beheben.
  21. Vertraulichkeit: Der Verkäufer muss alle vertraulichen Informationen des Käufers schützen, nur überprüftem Personal Zugriff gewähren und Daten nach dem Vertrag vernichten.
  22. Werkzeuge: Sofern nicht vereinbart, stellt der Verkäufer Werkzeuge zur Verfügung. Werkzeuge im Besitz des Käufers bleiben Eigentum des Käufers.
  23. Titel & Risiko: Das Eigentum/die Gefahr geht mit der Lieferung an den angegebenen Ort auf den Käufer über.
  24. Entwürfe: Nachnahme- oder Wechselsendungen werden nicht eingelöst, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
  25. Einhaltung der Gesetze: Der Verkäufer muss alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich Arbeits-, Umwelt- und Antikorruptionsgesetze.
  26. Beziehung: Der Verkäufer ist ein unabhängiger Auftragnehmer, kein Angestellter oder Vertreter des Käufers.
  27. Zuweisung: Keine Abtretung oder Untervergabe ohne schriftliche Zustimmung des Käufers.
  28. Änderungen: Der Käufer kann Änderungen vornehmen. Der Verkäufer muss den Käufer schriftlich über Anpassungen informieren.
  29. Ende der Lebensdauer: Der Verkäufer muss eine 6-monatige Kündigungsfrist und ein Last-Time-Buy-Angebot einhalten, wenn das Produkt eingestellt wird.
  30. Versicherung & Entschädigung: Der Verkäufer muss eine Versicherung abschließen, den Käufer entschädigen und alle Verbindlichkeiten abdecken, mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlich durch Fahrlässigkeit des Käufers verursacht wurden.
  31. Versicherungskosten: Der Käufer zahlt keine Versicherungs- oder Bewertungsgebühren für Sendungen, es sei denn, dies wurde vereinbart.
  32. Verrechnungen/Aufrechnungen: Der Käufer kann fällige Zahlungen an den Verkäufer mit geschuldeten Beträgen verrechnen.
  33. Eingeschränkte Substanzen: Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Produkte die Anforderungen von REACH, RoHS, Prop 65 und der Einhaltung von Umweltvorschriften erfüllen.
  34. Grenzüberschreitende Transaktionen: Der Verkäufer muss USMCA-Zertifikate vorlegen und die Einhaltung der Zollbestimmungen unterstützen.
  35. Sprache: Englisch ist die einzige rechtsverbindliche Sprache für diese Vereinbarung.
  36. Öffentliche Aufträge: Es können die US-amerikanischen Gesetze zum öffentlichen Beschaffungswesen gelten. Der Verkäufer muss die FAR/DFAR-Klauseln einhalten.
  37. Haftung: Der Käufer haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden. Die Gesamthaftung ist auf den Kaufpreis beschränkt.
  38. Gesamte Vereinbarung: Dieses Dokument und seine Anhänge enthalten die vollständige Vereinbarung. Externe Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Käufer unterzeichnet wurden.
  39. Überschriften: Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.
  40. Geltendes Recht: Es gilt das Recht von Illinois. Klagen müssen vor den Gerichten von Madison County oder dem Southern District of Illinois eingereicht werden.
  41. Bresche: Der Käufer kann die Gerichtskosten zurückfordern, wenn der Verkäufer gegen die Vereinbarung verstößt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@basler.com