Letzte Änderung: 21.05.2019
Die Basler Electric Company (im Folgenden als “Basler” bezeichnet und gilt für alle Tochtergesellschaften und Geschäftsbereiche der Organisation) hat diesen Verhaltenskodex entwickelt, um sicherzustellen, dass sich unser Unternehmen und seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, das Management und alle Mitarbeiter auf ethische Weise verhalten. Basler verlangt auch von unseren Lieferanten, Auftragnehmern und Geschäftspartnern (im Folgenden “Verkäufer” genannt), dass sie diese Richtlinien als Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung mit Basler befolgen. Zusätzliche Richtlinien können in Verträgen festgelegt werden, in diesem Fall haben diese festgelegten vertraglichen Richtlinien Vorrang.
Leitlinien
- Der Verkäufer und Basler sind verpflichtet, im Umgang miteinander stets integer und ehrlich zu handeln.
- Würde das Geschäft mit einem Mitbewerber während der Vertragslaufzeit den Interessen von Basler entgegenstehen, so muss der Verkäufer zuvor eine schriftliche Zustimmung einholen.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, alle “vertraulichen” Informationen sicher aufzubewahren und nur für vertragliche Verpflichtungen zu verwenden.
- Wenn der Verkäufer Zugang zu Basler Eigentum erhält, darf er diese ausschliesslich für die Ausführung von Basler Arbeiten verwenden.
- Keine Partei darf eine Vorzugsbehandlung durch Unterhaltung, Geschenke oder Vorteile anstreben. Ein angemessener Geschäftsaustausch ist akzeptabel.
- Der Verkäufer darf einem Basler Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit oder für die Dauer von 3 Jahren danach ohne ausdrückliche Genehmigung keine Beschäftigung anbieten.
- Der Verkäufer muss einen sicheren, belästigungs- und diskriminierungsfreien Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter und nachgelagerten Lieferanten bereitstellen.
- Der Verkäufer muss die ausdrückliche Zustimmung von Basler einholen, bevor er ihn vertritt.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die geltenden Gesetze der USA und der Bundesstaaten einzuhalten, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act und des CA Transparency Act.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, Komponenten verantwortungsbewusst zu beschaffen und die Menschenrechte gemäß P.L. 111-203 Abschnitt 1502 zu respektieren.
- Der Verkäufer muss die Gesetze in jedem Land, in dem er tätig ist, einhalten.
- Der Verkäufer muss Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit usw. vermeiden.
- Der Verkäufer muss die gesetzlichen Löhne zahlen und die vorgeschriebenen Leistungen erbringen.
- Der Verkäufer darf keine Minderjährigen oder Zwangsarbeiter einsetzen. Die Gesetze zur Kinderarbeit müssen strikt befolgt werden.
- Der Verkäufer muss die Kartell- und Wettbewerbsgesetze einhalten.
- Der Verkäufer darf keine Preisabsprachen oder andere rechtswidrige wettbewerbswidrige Handlungen vornehmen und muss Umweltgesetze und -standards einhalten.
- Der Verkäufer hat die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und alle Sicherheitsstandards und vertraglichen Anforderungen einzuhalten.
- Der Verkäufer muss sich an die Antikorruptionsgesetze halten, einschließlich der Vermeidung von Bestechungsgeldern und unzulässigen Spenden für wohltätige Zwecke.
- Der Verkäufer darf Einfuhrzölle, Steuern oder Handelsregeln nicht umgehen und muss Handelssanktionen und Embargos einhalten.
- Produkte, die für Basler beschafft werden, müssen Spezifikationen erfüllen und Vorschriften wie REACH, ROHS und Konfliktmineralien erfüllen.
Richtlinie zu Konfliktmineralien
Erstellt: 06.12.2012 Letzte Änderung: 14.06.2013
Die Basler Electric Company und alle Tochtergesellschaften (Basler) verpflichten sich zur menschenrechtskonformen Beschaffung von Komponenten und Materialien. Diese Richtlinie erweitert unseren Verhaltenskodex, indem sie unsere Beschaffungsabsicht in Bezug auf Konfliktmineralien weiter definiert.
Obwohl Basler nicht direkt von der endgültigen Entscheidung der SEC zu Abschnitt 1502 des Public Law 111-203 (Dodd-Frank Act) betroffen ist, unterstützt es die Ziele und Berichtsbedürfnisse unserer Kunden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Konfliktmineralien zu verhindern, die bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder den Nachbarländern finanzieren oder begünstigen. Zu den Konfliktmineralien gehören Columbit-Tantalit (Tantal), Kassiterit (Zinn), Wolframit (Wolfram), Gold oder deren Derivate. Bei Bedarf können zusätzliche Materialien hinzugefügt werden.
Basler unterstützt das Gesetz durch Reasonable Country of Origin Inquiry (RCOI) und Due-Diligence-Maßnahmen. Da Basler keine Mineralien direkt von Schmelzen oder Minen kauft und viele Schichten entfernt ist, wird von seinen Lieferanten erwartet, dass sie in ihren Lieferketten ähnliche Erwartungen erfüllen und den Status von Konfliktmineralien durch Due-Diligence-Praktiken an Basler melden.